Fassung vom 6. Oktober 2026
Regeln für die Zusammenarbeit
Diese Regeln gelten für jedes Gemeinschaftsgeschäft, das über suchmandat.de vereinbart wird. Sie orientieren sich an dem, was unter Maklern üblich ist, und sollen vor allem eines: dass niemand hinterher über Selbstverständliches streiten muss.
1. Geltung
Mit der Meldung eines Objekts und mit der Annahme eines Angebots erklären beide Makler, dass diese Regeln für ihr Gemeinschaftsgeschäft gelten. Abweichende Absprachen sind möglich, wenn beide sie in Textform treffen, zum Beispiel über die Nachrichten im Angebotsraum.
2. Zustandekommen
Die Meldung eines Objekts auf ein Suchmandat ist das Angebot, dieses Geschäft gemeinsam zu bearbeiten. Das Gemeinschaftsgeschäft kommt zustande, wenn der Makler mit dem Suchkunden das Angebot annimmt. Vorher besteht für keine Seite eine Verpflichtung. Beide Erklärungen werden mit Datum festgehalten und stehen als Vereinbarung zum Ausdrucken bereit.
3. Aufträge
Wer ein Suchmandat einstellt, hat einen Suchauftrag seines Kunden in Textform. Wer ein Objekt meldet, ist vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten mit der Vermittlung beauftragt. Jeder Makler weist dem anderen seinen Auftrag auf Verlangen nach.
4. Provision
Es gilt die Regelung, die im Suchmandat steht. Zur Wahl stehen zwei Modelle:
- Jeder behält seine Provision. Jeder Makler rechnet mit seinem eigenen Auftraggeber ab.
- Die Gesamtprovision wird geteilt. Die Provisionen beider Seiten werden zusammengerechnet und nach dem im Suchmandat genannten Schlüssel verteilt.
Beide Makler geben die mit ihrem Auftraggeber vereinbarte Provision wahrheitsgemäß an. Unterschreitet ein Makler seine Provision ohne Absprache, geht das zu seinen Lasten. Kosten, Aufwendungen und Unterprovisionen trägt jeder selbst. Nachträgliche einseitige Kürzungen oder Einbehalte sind ausgeschlossen. Fällige Anteile werden innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang weitergeleitet.
5. Kundenschutz und Objektschutz
Für zwölf Monate gilt: Kommt ein Geschäft über das gemeldete Objekt zustande oder ein gleichartiges Geschäft mit dem benannten Suchkunden, an dem einer der beiden Makler mitwirkt, wird die Provision nach Ziffer 4 verteilt.
Der Objektschutz beginnt mit der Meldung – auch wenn das Angebot nicht angenommen wird. Der Makler mit dem Suchkunden tritt in dieser Zeit nicht von sich aus an den Eigentümer heran, um einen eigenen Auftrag zu erhalten. Kannte er das Objekt bereits, teilt er das unverzüglich mit; dann besteht kein Schutz. Der Kundenschutz beginnt mit der Benennung des Suchkunden.
6. Umgang miteinander
- Mit dem Auftraggeber des anderen Maklers wird nur mit dessen Zustimmung verhandelt.
- Besichtigungen finden nur mit Zustimmung des Maklers statt, dessen Auftraggeber das Objekt anbietet.
- Objektdaten und Unterlagen werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben oder beworben.
- Die Bedingungen des Angebots werden nicht eigenmächtig geändert.
7. Unterrichtung
Beide Makler informieren einander unverzüglich über alles, was für das Geschäft wichtig ist: Auftragsbeschränkungen, Ergebnisse von Besichtigungen und Verhandlungen, geänderte Bedingungen, das Ende des eigenen Auftrags und den Abschluss. Den Stand des Geschäfts halten sie im Angebotsraum aktuell. Nach dem Abschluss legen sie einander auf Verlangen die für die Abrechnung nötigen Unterlagen offen.
8. Vertraulichkeit
Suchprofile enthalten keine Angaben, die auf die Person des Suchkunden schließen lassen. Personenbezogene Daten von Kunden und Eigentümern tauschen die Makler erst nach der Annahme und nur aus, soweit es für das Geschäft erforderlich ist und sie dazu berechtigt sind.
9. Meinungsverschiedenheiten und Verstöße
Bei Streit bemühen sich die Makler zuerst um eine gütliche Einigung; gehören sie einem Berufsverband an, können sie dessen Schlichtung anrufen. Wer gegen diese Regeln verstößt, haftet dem anderen für den entstandenen Schaden. Verstöße können uns über das Kontaktformular gemeldet werden; bei schweren oder wiederholten Verstößen sperren wir das Konto.
10. Rolle von suchmandat.de
suchmandat.de stellt die Plattform bereit, über die Makler zueinander finden. Wir sind nicht Partei des Gemeinschaftsgeschäfts, vermitteln keine Immobilien, prüfen weder Objekte noch Suchkunden und erhalten keine Provision aus dem Geschäft.