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Der Suchauftrag: Grundlage jedes Suchmandats

Ohne Auftrag kein Mandat. Was ein Suchauftrag regelt, warum die Textform Pflicht ist und was ein gutes Suchprofil ausmacht.

Was ein Suchauftrag ist

Mit einem Suchauftrag beauftragt ein Kauf- oder Mietinteressent einen Makler, ein passendes Objekt für ihn zu finden. Rechtlich ist das ein Maklervertrag: Der Kunde verspricht eine Provision für den Fall, dass durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers ein Vertrag zustande kommt.

Für den Makler ist der Suchauftrag doppelt wertvoll. Er sichert den eigenen Provisionsanspruch – und er macht den Kunden für Kollegen greifbar: Hinter dem Gesuch steht jemand, der sich festgelegt hat.

Textform ist Pflicht

Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen seit Ende 2020 in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Eine E-Mail genügt, eine mündliche Absprache nicht. Ohne Textform ist der Vertrag unwirksam und es entsteht kein Provisionsanspruch.

Auch dort, wo das Gesetz keine Form verlangt, ist ein dokumentierter Suchauftrag die einzige belastbare Grundlage – erst recht, wenn ein zweiter Makler ins Spiel kommt.

Was hineingehört

Ein guter Suchauftrag regelt mindestens:

  • das Suchprofil: Objektart, Lage, Größe, Budget und Ausschlusskriterien,
  • die Provision: Höhe, Fälligkeit und der Fall, dass das Objekt über einen Kollegen kommt,
  • die Laufzeit und ob der Auftrag exklusiv erteilt wird,
  • die Erlaubnis, das Suchprofil anonymisiert an Kollegen weiterzugeben.

Einfach oder qualifiziert

Beim einfachen Suchauftrag darf der Kunde parallel weitere Makler beauftragen und selbst suchen. Beim qualifizierten, exklusiven Suchauftrag verpflichtet er sich, für die Laufzeit nur über diesen Makler zu suchen und Angebote von Dritten an ihn zu verweisen.

Für Kollegen ist der Unterschied wichtig: Ein exklusiv gebundener Kunde mit bestätigter Finanzierung ist ein anderes Gegenüber als ein unverbindliches Gesuch. Auf suchmandat.de wird die Art des Auftrags deshalb an jedem Suchmandat angezeigt.

Vom Suchauftrag zum Suchmandat

Ins veröffentlichte Suchprofil gehört, was gesucht wird – nie, wer sucht. Namen, Arbeitgeber, Anschriften und andere Angaben, die auf die Person schließen lassen, bleiben in Ihrem Büro. Angaben wie „Familie mit zwei Kindern“ oder „privater Investor“ genügen Kollegen, um die Ernsthaftigkeit einzuschätzen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Maklerverträge und die Absprachen im Einzelfall. Fragen zur Plattform beantworten wir gern über das Kontaktformular.