Kundenschutz und Objektschutz: Was nach der Vorstellung gilt
Wer seinen Kunden oder sein Objekt offenlegt, braucht Schutz. Was die Schutzfristen bedeuten und wie lange sie gelten.
Worum es geht
In einem Gemeinschaftsgeschäft legen beide Makler etwas offen, das ihr Kapital ist: der eine das Objekt und den Eigentümer, der andere den Kunden. Kunden- und Objektschutz sorgen dafür, dass keiner die Information nutzt, um den anderen zu umgehen.
Objektschutz
Objektschutz bedeutet: Kommt über das vorgestellte Objekt ein Geschäft zustande – das angestrebte oder ein anderes –, ist der Makler, der das Objekt eingebracht hat, an der Provision zu beteiligen. Der andere Makler darf außerdem nicht von sich aus an den Eigentümer herantreten, um einen eigenen Auftrag zu erhalten.
Der Schutz gilt nicht, wenn der andere Makler das Objekt nachweislich bereits kannte. Das muss er unverzüglich mitteilen.
Kundenschutz
Kundenschutz bedeutet: Kommt mit dem benannten Interessenten ein gleichartiges Geschäft zustande, etwa der Kauf eines anderen Objekts aus dem Bestand des Kollegen, ist der Makler zu beteiligen, der den Kunden eingebracht hat. Ausgenommen ist der Fall, dass der Interessent bereits Kunde des anderen Maklers war.
Wie lange der Schutz gilt
Die IVD-Regelungen sehen eine Schutzfrist von einem Jahr vor, gerechnet ab dem Angebot beziehungsweise der Benennung des Interessenten. Besteht ein länger laufender Alleinauftrag, kann sich der Schutz bis zu dessen Ende verlängern. Tritt der Auftraggeber des geschützten Maklers von sich aus an den anderen Makler heran, verkürzt sich die Frist auf sechs Monate.
Auf suchmandat.de gelten für alle über die Plattform vereinbarten Gemeinschaftsgeschäfte zwölf Monate Kunden- und Objektschutz. Der Objektschutz beginnt bereits mit der Meldung des Objekts, auch wenn das Angebot nicht angenommen wird.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Maklerverträge und die Absprachen im Einzelfall. Fragen zur Plattform beantworten wir gern über das Kontaktformular.